Definition: Benutzer eines Fahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)
Wer ist „Benutzer“ eines Kraftfahrzeugs (§ 7 Abs. 3 StVG)?
Benutzer eines Kraftfahrzeugs ist, wer sich das Fahrzeug unter Verwendung der motorischen Kraft als Fortbewegungsmittel dienstbar macht und dadurch die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt, wie sie sonst dem Halter zusteht.
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