Öffentliches Recht
Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Durchsuchung (Art. 13 Abs. 2 GG)
Definition: Durchsuchung (Art. 13 Abs. 2 GG)
Definiere den Begriff „Durchsuchung“ (Art. 13 Abs. 2 GG):
Eine Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder hergeben will.
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