Definition: Durchsuchung (Art. 13 Abs. 2 GG)

22. November 2024

4,9(2.418 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „Durchsuchung“ (Art. 13 Abs. 2 GG):

Eine Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhaltes, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder hergeben will.

Eine Durchsuchung ist ein qualifizierter Eingriff in Art. 13 Abs. 1 GG, der sich an den besonderen Anforderungen des Art. 13 Abs. 2 GG messen muss.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen