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Definition: Geschäftsgrundlage, subjektive (§ 313 BGB)
Definition
Was versteht man unter der „subjektiven Geschäftsgrundlage“ (§ 313 BGB)?
Zur subjektiven Geschäftsgrundlage zählen Umstände, die beide Parteien sich vorgestellt haben und auf denen ihr Geschäftswille aufbaut.
Fundstellen
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