Definition: Frist (§ 187 Abs. 1 BGB)
1. Juni 2025
4 Kommentare
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Nach § 186 BGB erfolgt die Bestimmung oder Berechnung einer Frist nach den §§ 187-193 BGB. Doch was versteht man unter einer „Frist“?
Eine Frist ist ein abgegrenzter Zeitraum, der bestimmt oder jedenfalls bestimmbar ist. Ihre Dauer kann entweder durch feste Zeiteinheiten (Jahre, Wochen, Monate, Tage) oder durch einen unbestimmten Rechtsbegriff bemessen sein (z.B. „ohne schuldhaftes Zögern“, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Vorgabe einer Frist erfolgt entweder gesetzlich oder vertraglich.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Linda
26.4.2023, 18:25:54
Ich habe ehrlich gesagt das Gefühl, dass die KI fast alles bis alles als richtig ansieht.

Nora Mommsen
27.4.2023, 12:27:30
Hallo Linda, danke für dein kritisches Feedback. Wir arbeiten stetig daran, die Funktion weiter auszubauen und zu verbessern und werden uns die Ergebnisse nochmal genau ansehen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Alfonso_Nitti
2.3.2024, 10:14:26
Ich finde es gut, dass in den einzelnen Sätzen, Schlagwörter grün markiert wurden. Top.
Leo Lee
4.3.2024, 08:39:32
Hallo Alfonso_Nitti, vielen Dank für dein Feedback und die lieben Worte! Wir freuen uns riesig darüber, dass dir die Darstellung der Aufgaben gefällt!! Worte wie deine treiben uns täglich dazu an, immer mehr solcher Fälle ins Leben zu rufen. Deshalb möchten wir uns auch bei dir bedanken dafür, dass du uns mit diesem großartigen Kompliment bedenkst! Falls du weitere Anliegen/Feedbacks hast, freuen wir uns sehr darüber! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo