Definition: Frist (§ 187 Abs. 1 BGB)
Nach § 186 BGB erfolgt die Bestimmung oder Berechnung einer Frist nach den §§ 187-193 BGB. Doch was versteht man unter einer „Frist“?
Eine Frist ist ein abgegrenzter Zeitraum, der bestimmt oder jedenfalls bestimmbar ist. Ihre Dauer kann entweder durch feste Zeiteinheiten (Jahre, Wochen, Monate, Tage) oder durch einen unbestimmten Rechtsbegriff bemessen sein (z.B. „ohne schuldhaftes Zögern“, § 121 Abs. 1 S. 1 BGB). Die Vorgabe einer Frist erfolgt entweder gesetzlich oder vertraglich.
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