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Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vor § 987 BGB)
Definition: Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (vor § 987 BGB)
31. Mai 2025
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Was versteht man unter dem „Eigentümer-Besitzer-Verhältnis“?
Ansprüche aus den §§ 987-1003 BGB sind anders als § 985 BGB keine dinglichen, sondern schuldrechtliche Ansprüche. Sie entstehen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), das ein gesetzliches Schuldverhältnis darstellt. Mit dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gleichzusetzen, ist die Vindikationslage. Grundsätzlich ist Voraussetzung aller Ansprüche aus §§ 987-1003 BGB das Bestehen des EBV/einer Vindikationslage.
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