Definition: Geschäftswille (vor § 104 BGB)

11. Juli 2025

4 Kommentare

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Definiere den Begriff „Geschäftswille“:

Unter dem Geschäftswillen versteht man den Willen, eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MARC

Marcos

21.7.2023, 07:36:41

Bei meiner Definition hatte ich hinzugefügt, dass der Geschäftswille nicht notwendig für eine wirksame Willenserklärung ist. Die Antwort wurde als falsch markiert. Ist es nicht so, dass

Handlungswille

immer vorliegen muss, Erklärungswille umstritten ist und Geschäftswille nicht notwendig ist?

rlaw

rlaw

23.12.2023, 16:54:14

Bei mir genauso - haben wir das falsch gelernt?

GALA

galapagosgarry

24.12.2023, 02:07:25

Hier geht es um die Definition des Geschäftswillens. Im objektiven Tatbestand führt ein Fehlen des Geschäftswillens gerade dazu, dass keine Willenserklärung vorliegt. Wenn der Erklärende aus objektiver Sicht die Herbeiführung einer ganz bestimmten Rechtsfolge nicht beabsichtigt, dann soll auch keine Rechtsfolge eintreten. Liegt hingegen im objektiven Tatbestand ein Geschäftswille vor, der Erklärende möchte dies aber subjektiv nicht, dann ist die Willenserklärung dennoch wirksam, kann aber u.U. angefochten werden. tl;dr: objektiver TB ohne Geschäftswillen = keine WE, subjektiver TB ohne Geschäftswille = WE (aber u.U. anfechtbar)

GALA

galapagosgarry

24.12.2023, 02:08:34

Hier geht es um die Definition des Geschäftswillens. Im objektiven Tatbestand führt ein Fehlen des Geschäftswillens gerade dazu, dass keine Willenserklärung vorliegt. Wenn der Erklärende aus objektiver Sicht die Herbeiführung einer ganz bestimmten Rechtsfolge nicht beabsichtigt, dann soll auch keine Rechtsfolge eintreten. Liegt hingegen im objektiven Tatbestand ein Geschäftswille vor, der Erklärende möchte dies aber subjektiv nicht, dann ist die Willenserklärung dennoch wirksam, kann aber u.U. angefochten werden. tl;dr: objektiver TB ohne Geschäftswillen = keine WE, subjektiver TB ohne Geschäftswille = WE (aber u.U. anfechtbar) (Disclaimer: Ich bin selbst noch ein paar Semester vom Examen entfernt, alle Angaben daher ohne Gewähr.)


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