Definition: Geschäftswille (vor § 104 BGB)

12. Dezember 2024

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Definiere den Begriff „Geschäftswille“:

Unter dem Geschäftswillen versteht man den Willen, eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MARC

Marcos

21.7.2023, 07:36:41

Bei meiner Definition hatte ich hinzugefügt, dass der

Geschäftswille

nicht notwendig für eine wirksame Willenserklärung ist. Die Antwort wurde als falsch markiert. Ist es nicht so, dass

Handlungswille

immer vorliegen muss, Erklärungswille umstritten ist und

Geschäftswille

nicht notwendig ist?

rlaw

rlaw

23.12.2023, 16:54:14

Bei mir genauso - haben wir das falsch gelernt?

MWA

mwally

24.12.2023, 02:07:25

Hier geht es um die Definition des

Geschäftswille

ns. Im objektiven Tatbestand führt ein Fehlen des

Geschäftswille

ns gerade dazu, dass keine Willenserklärung vorliegt. Wenn der Erklärende aus objektiver Sicht die Herbeiführung einer ganz bestimmten Rechtsfolge nicht beabsichtigt, dann soll auch keine Rechtsfolge eintreten. Liegt hingegen im objektiven Tatbestand ein

Geschäftswille

vor, der Erklärende möchte dies aber subjektiv nicht, dann ist die Willenserklärung dennoch wirksam, kann aber u.U. angefochten werden. tl;dr: objektiver TB ohne

Geschäftswille

n = keine WE, subjektiver TB ohne

Geschäftswille

= WE (aber u.U. anfechtbar)

MWA

mwally

24.12.2023, 02:08:34

Hier geht es um die Definition des

Geschäftswille

ns. Im objektiven Tatbestand führt ein Fehlen des

Geschäftswille

ns gerade dazu, dass keine Willenserklärung vorliegt. Wenn der Erklärende aus objektiver Sicht die Herbeiführung einer ganz bestimmten Rechtsfolge nicht beabsichtigt, dann soll auch keine Rechtsfolge eintreten. Liegt hingegen im objektiven Tatbestand ein

Geschäftswille

vor, der Erklärende möchte dies aber subjektiv nicht, dann ist die Willenserklärung dennoch wirksam, kann aber u.U. angefochten werden. tl;dr: objektiver TB ohne

Geschäftswille

n = keine WE, subjektiver TB ohne

Geschäftswille

= WE (aber u.U. anfechtbar) (Disclaimer: Ich bin selbst noch ein paar Semester vom Examen entfernt, alle Angaben daher ohne Gewähr.)


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