Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Rechtsverhältnis (§ 43 Abs. 1 VwGO)
Definition: Rechtsverhältnis (§ 43 Abs. 1 VwGO)
Vor allem für den Rechtsschutz gegen Verordnungen hat die Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) in Hamburg besondere Bedeutung. Was versteht man unter einem „feststellungsfähigen Rechtsverhältnis” (§ 43 Abs. 1 VwGO)?
Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis i.S.d. § 43 Abs. 1 VwGO meint die sich aus einem konkreten Sachverhalt ergebende öffentlich-rechtliche Beziehung einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache.
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!