Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg: 6 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Rechtsverhältnis (§ 43 Abs. 1 VwGO)
Vor allem für den Rechtsschutz gegen Verordnungen hat die Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) in Hamburg besondere Bedeutung. Was versteht man unter einem „feststellungsfähigen Rechtsverhältnis“ (§ 43 Abs. 1 VwGO)?
Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)
Die Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr variieren je nach Sachverhalt. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter der „je-desto-Formel“?
Öffentliche Ordnung
Was versteht man unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“?
Öffentliche Sicherheit
Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?
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