Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg: 7 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 7 Definitionen zum Thema Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Rechtsverhältnis (§ 43 Abs. 1 VwGO)

Vor allem für den Rechtsschutz gegen Verordnungen hat die Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO) in Hamburg besondere Bedeutung. Was versteht man unter einem „feststellungsfähigen Rechtsverhältnis” (§ 43 Abs. 1 VwGO)?

Gefahr, abstrakte

Was versteht man unter einer „abstrakten Gefahr” im Sinne des Polizeirechts?

Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)

Die Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr variieren je nach Sachverhalt. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter der „je-desto-Formel“?

Schaden (vor § 7 BPolG)

Was versteht man im Polizeirecht unter einem „Schaden“?

Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)

Was versteht man unter dem „modernen Eingriffsbegriff“?

Öffentliche Ordnung

Was versteht man unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Ordnung“?

Öffentliche Sicherheit

Was ist unter dem polizeilichen Schutzgut der „öffentlichen Sicherheit“ zu verstehen?