Definition: Verfallen (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB)

19. Juli 2025

2 Kommentare

4,7(3.046 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „Verfallen“ in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung (§ 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB):

Das Verfallen in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung setzt einen lang andauernden (chronischen), den Gesamtorganismus erheblich beeinträchtigenden Krankheitszustand voraus, dessen Beseitigung sich zurzeit nicht absehen lässt.Der Begriff der "geistigen Behinderung" entspricht zwar dem Wortlaut der Norm, gilt jedoch zunehmend als veraltet. Vorzugswürdiger wäre in diesem Zusammenhang "intellektuelle Beeinträchtigung".In der Klausur solltest Du Dich jedoch an den Gesetzestext halten.

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Kostenlos registrieren und BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.-Wissen in 5min testen
Löse 5 Sachverhalte wie diesen und teste mit Jurafuchs Dein Wissen zu BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen