Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Eigenverantwortliche Selbstgefährdung (vor § 13 StGB)
Definition: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung (vor § 13 StGB)
3. Juli 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (11.429 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter „eigenverantwortlicher Selbstgefährdung“?
Eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers liegt vor, wenn das Opfer das Risiko freiverantwortlich übernommen hat und die Handlungsherrschaft bei ihm selbst liegt. Die Mitwirkung daran ist straflos. Ein Beteiligter kann mangels Haupttat nicht nach den §§ 26 f. StGB bestraft werden. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Täter Tatherrschaft kraft überlegenen Wissens hat.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!