Definition: Aberratio ictus (§ 16 StGB)

3. Juni 2025

5 Kommentare

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Was versteht man unter „aberratio ictus“?

Bei der aberratio ictus (wörtlich lateinisch für „Abirrung des Schlages“) lenkt der Täter seinen Angriff auf ein bestimmtes, von ihm individualisiertes Tatobjekt. Dieser Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes Objekt, das der Täter gar nicht anvisiert und nicht in sein Bewusstsein aufgenommen hatte. Im Unterschied zum error in persona vel obiecto verfehlt der Täter hier das ursprünglich geplante Tatobjekt nicht aufgrund eines Irrtums, sondern infolge eines naturwissenschaftlichen Umstandes.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lexspecialia

lexspecialia

4.8.2023, 16:57:46

Rechtsfolge

aberratio ictus

: führt nach h.m. Zu einem beachtlichen

Irrtum über den kausalverlauf

. Hinsichtlich verletzungsobjekt entfällt Vorsatz §16 I StGB. Es bleibt allenfalls ein fahrlässigkeitsdelikt §16 I 2. und ein Versuch 22,23 hinsichtlich

Angriff

sobjekt

QUIG

QuiGonTim

10.3.2025, 12:50:06

Der Vergleich zum

error in persona vel objecto

hinkt hier etwas. Denn in diesem Fall verfehlt der Täter das anvisierte Tatobjekt gerade nicht.

Tim Gottschalk

Tim Gottschalk

16.5.2025, 19:04:58

Hallo @[QuiGonTim](133054), du hast Recht, beim

error in persona vel obiecto

wird das verfehlte Tatobjekt nicht in dem Sinne "anvisiert". Wir haben unsere Formulierung daher nun angepasst. Vielen Dank für deinen Hinweis. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team


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