Definition: Aberratio ictus (§ 16 StGB)
13. Januar 2026
9 Kommentare
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Was versteht man unter „aberratio ictus“?
Bei der aberratio ictus (wörtlich lateinisch für „Abirrung des Schlages“) lenkt der Täter seinen Angriff auf ein bestimmtes, von ihm individualisiertes Tatobjekt. Dieser Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes Objekt, das der Täter gar nicht anvisiert und nicht in sein Bewusstsein aufgenommen hatte. Im Unterschied zum error in persona vel obiecto verfehlt der Täter hier das ursprünglich geplante Tatobjekt nicht aufgrund eines Irrtums, sondern insbesondere infolge eines naturwissenschaftlichen Umstandes.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lexspecialia
4.8.2023, 16:57:46
Rechtsfolge
aberratio ictus: führt nach h.m. Zu einem beachtlichen
Irrtum über den kausalverlauf. Hinsichtlich verletzungsobjekt entfällt Vorsatz §16 I StGB. Es bleibt allenfalls ein
fahrlässigkeitsdelikt §16 I 2. und ein Versuch 22,23 hinsichtlich
Angriffsobjekt
ehemalige:r Nutzer:in
15.6.2025, 00:15:57
Der Täter irrt sich über die Folgen seines handeln
Rankelthorn
8.12.2025, 20:21:32
Ich meine dass der
Aberratio Ictusnicht voraussetzt dass der Täter das tatsächlich getroffene Tatobjekt vorher garnicht wahrgenommrn hatte. Das ist glaube ich eine Verwechslung oder Vermischung mit der Fallgruppe der nur mittelbar individualisierten Tatobjekte. (Bsp. "Ich töte den ersten der durch die Tür kommt.", und Autobombe verbunden mit Zündung) Da geht es darum wie Individualisierung funktioniert wenn der Täter diese nicht anhand von Wahrnehmung fedtmacht.
