Definition: Aberratio ictus (§ 16 StGB)
13. Februar 2025
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Was versteht man unter „aberratio ictus“?
Bei der aberratio ictus (wörtlich lateinisch für „Abirrung des Schlages“) lenkt der Täter seinen Angriff auf ein bestimmtes, von ihm individualisiertes Tatobjekt. Dieser Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes Objekt, das der Täter gar nicht anvisiert und nicht in sein Bewusstsein aufgenommen hatte. Im Unterschied zum error in persona vel obiecto verfehlt der Täter hier das anvisierte Tatobjekt nicht aufgrund eines Irrtums, sondern infolge eines naturwissenschaftlichen Umstandes.
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