Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Subjektiver Tatbestand
Aberratio ictus (tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
Aberratio ictus (tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will den ihm verhassten Konkurrenten O erschießen. Der gewandte O kann jedoch rechtzeitig ausweichen, sodass der Schuss versehentlich den unmittelbar hinter ihm stehenden X trifft, der dabei tödlich verletzt wird. T hatte den X bei Schussabgabe gar nicht wahrgenommen.
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Einordnung des Falls
Aberratio ictus (tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T unterliegt bei der Schussabgabe einem error in persona vel objecto.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der fehlgegangene Schuss des T stellt eine aberratio ictus (Fehlgehen der Tat) dar.
Genau, so ist das!
3. Die hM bestraft den Täter im Fall der aberratio ictus bzgl. des anvisierten Objekts wegen Versuchs und bzgl. des getroffenen Objekts ggf. wegen fahrlässiger Tatbegehung.
Ja, in der Tat!
4. Nach der Gleichwertigkeitstheorie wäre der T aufgrund tatbestandlicher Gleichwertigkeit der Tatobjekte wegen vorsätzlicher Tatbegehung am getroffenen Objekt zu bestrafen.
Ja!
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