Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
Handelsgeschäft (§ 25-28 HGB)
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Definition: Handelsgeschäft (§ 25-28 HGB)
18. April 2026
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Definiere den Begriff „Handelsgeschäft“ (§§ 25-28 HGB):
Ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 25-28 HGB ist das Unternehmen eines Kaufmanns (§ 1ff. HGB).
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