Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
Handelsgeschäft (§ 25-28 HGB)
Definition: Handelsgeschäft (§ 25-28 HGB)
Definiere den Begriff „Handelsgeschäft“ (§§ 25-28 HGB):
Ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 25-28 HGB ist das Unternehmen eines Kaufmanns (§ 1ff. HGB).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jan.Hilgenberg
8.3.2024, 12:07:14
Wenn ich in meiner Definition schreibe, ein
Handelsgeschäftsei das Unternehmen eines Kaufmanns, wird dies als falsch angezeigt. Direkt nach der Erklärung, warum es falsch sei, folgt jedoch eine nahezu wortgleiche Lehrbuch-Definition. Ist das ein Fehler der KI oder ist das so gewollt?
Lukas_Mengestu
14.3.2024, 19:08:53
Hi Jan, ich habe es gerade auch probiert und da lief es einwandfrei. Solltest Du zukünftig noch einmal Probleme mit der KI haben, so bewerte gerne die Auswertung von Foxxy. Das hilft uns dabei, den Prompt ggfs. noch weiter feinzutunen! Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Jan.Hilgenberg
14.3.2024, 22:48:50
Hi Lukas, danke dir. Etwas seltsam, bei mir wird es konstant als falsch gewertet. Die Auswertung habe ich schon mehrfach entsprechend bewertet. Bisher hat das noch nichts gebracht, aber vielleicht ändert sich das ja noch.
Lea_6.9
25.9.2024, 08:11:20
Ist das
Handelsgeschäfti.S.d. §§ 25-
28 HGBtat
sächlich ein anderes, als in § 343 HGB legaldefiniert ist? Falls nicht, müsste die Korrektur hier überarbeitet werden. Wenn man die Legaldefinition angibt, wird diese als falsch bewertet. Mir leuchtet nur nicht so recht ein, wieso...