Definition: Gefahr, gemeine (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)

7. Juni 2025

6 Kommentare

4,9(5.427 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einer „gemeinen Gefahr“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB)?

Dies setzt eine Situation voraus, in der eine konkrete Gefahr für eine Vielzahl von Personen im Hinblick auf ihre Gesundheit oder ihr Leben oder einen erheblichen Schaden an bedeutenden Sachwerten besteht. Bsp.: Brände; Fluten; Starkregen; Erdbeben.

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

SH

Shilaw

27.3.2024, 22:25:43

könnte jemand bitte den Unterschied erläutern?:-)

CR7

CR7

13.8.2024, 13:21:23

Unglücksfall

=> Gefahr für Personen und Sachwerte, die zumindest bestimmbar sind, also erkennbar, für wen gerade die Gefahr besteht

Gemeine Gefahr

=> Unbestimmt viele Personen, bspw. toter Hirsch auf Schienen

BAY

bayilm

9.7.2024, 20:50:13

Als Beispiel für eine

gemeine Not

wurde in einer anderen Aufgabe Naturkatastrophen genannt, hier werden aber nun bei der Gemeinen Gefahr ebenfalls Naturkatastrophen aufgezählt. Es wurde zwar gesagt, dass sich beide ziemlich überschneiden, aber das scheint mit doch fast schon identisch zu sein.

TI

Timurso

10.7.2024, 12:03:10

Ich denke der zeitliche Anknüpfungspunkt ist ein anderer.

Gemeine Gefahr

besteht eher vor und während der Naturkatastrophe,

Gemeine Not

kann eine Folge einer Naturkatastrophe sein, die danach eintritt. Also Gefahr = durch die Naturkatastrophe selbst. Not = durch Ressourcenmangel, Stromausfall, etc. der wiederrum durch eine Naturkatastrophe ausgelöst sein kann.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community