Definition: Nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB)

4. Dezember 2024

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Definiere den Begriff „Nachstellen“ (§ 238 Abs. 1 StGB):

Nachstellen umschreibt alle Handlungen, die darauf ausgerichtet sind, durch unmittelbare oder mittelbare Annäherungen an das Opfer in dessen persönlichen Lebensbereich einzugreifen und dadurch seine Handlungs- und Entschließungsfreiheit zu beeinträchtigen.

Die Nachstellung ist wahrscheinlich besser bekannt unter dem englischen Begriff "Stalking"
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