Wiederholt (§ 238 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Wiederholt“ i.S.d. § 238 Abs. 1 StGB ?
Verwerflichkeitsklausel (§ 240 Abs. 2 StGB /§ 253 Abs. 2 StGB)
Wann ist eine Tat „verwerflich“ (§ 240 Abs. 2 StGB /§ 253 Abs. 2 StGB)?
Tätlicher Angriff (§ 114 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „tätlicher Angriff“ (§ 114 Abs. 1 StGB):
Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung (§ 113 Abs. 3 StGB)
Wann ist eine Vollstreckungshandlung „rechtmäßig“ (§ 113 Abs. 3 StGB)?
Widerstand leisten (§ 113 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Widerstand leisten“ (§ 113 Abs. 1 StGB)?
Vollstreckungshandlung (§ 113 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Vollstreckungshandlung“ (§ 113 Abs. 1 StGB):
Vollstreckungsbeamter (§ 113 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter einem „Vollstreckungsbeamten“ (§ 113 Abs. 1 StGB)?
Geeignet (§ 238 Abs. 1 StGB)
Wann ist ein Verhalten „geeignet“, die Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen (§ 238 Abs. 1 StGB)?
Nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung (§ 238 Abs. 1 StGB)
Wann ist eine Beeinträchtigung „nicht unerheblich“ (§ 238 Abs. 1 StGB)?
Nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „Nachstellen“ (§ 238 Abs. 1 StGB):
Empfindliches Übel (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)
Definiere den Begriff „empfindliches Übel“ (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB):
Drohung
Was versteht man unter einer „Drohung“ (z.B. in: §§ 240 Abs. 1, 249 Abs. 1, 234 StGB)?
Gewalt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB)
Was versteht man unter dem klassischen „Gewaltbegriff“ (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB):
Sich bemächtigen (§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „sich bemächtigen“ (§§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB)?
Entführen (§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB)
Definiere den Begriff „entführen“ (§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB):
Freiheitsberaubung auf andere Weise (§ 239 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „Freiheitsberaubung auf andere Weise“ (§ 239 Abs. 1 StGB)?
Einsperren (§ 239 Abs. 1 StGB)
Was versteht man unter „einsperren“ (§ 239 Abs. 1 StGB)?
Gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definiere den Begriff „Gefährliches Werkzeug“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):
Waffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)
Definiere den Begriff der „Waffe“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):