BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.: 22 Definitionen

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 22 Definitionen zum Thema BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a. für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Wiederholt (§ 238 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Wiederholt“ i.S.d. § 238 Abs. 1 StGB ?

Verwerflichkeitsklausel (§ 240 Abs. 2 StGB /§ 253 Abs. 2 StGB)

Wann ist eine Tat „verwerflich“ (§ 240 Abs. 2 StGB /§ 253 Abs. 2 StGB)?

Tätlicher Angriff (§ 114 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „tätlicher Angriff“ (§ 114 Abs. 1 StGB):

Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung (§ 113 Abs. 3 StGB)

Wann ist eine Vollstreckungshandlung „rechtmäßig“ (§ 113 Abs. 3 StGB)?

Gewalt (§ 113 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Gewalt“ (§ 113 Abs. 1 StGB):

Widerstand leisten (§ 113 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Widerstand leisten“ (§ 113 Abs. 1 StGB)?

Vollstreckungshandlung (§ 113 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Vollstreckungshandlung“ (§ 113 Abs. 1 StGB):

Vollstreckungsbeamter (§ 113 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter einem „Vollstreckungsbeamten“ (§ 113 Abs. 1 StGB)?

Geeignet (§ 238 Abs. 1 StGB)

Wann ist ein Verhalten „geeignet“, die Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen (§ 238 Abs. 1 StGB)?

Nicht unerhebliche Beeinträchtigung der Lebensgestaltung (§ 238 Abs. 1 StGB)

Wann ist eine Beeinträchtigung „nicht unerheblich“ (§ 238 Abs. 1 StGB)?

Unbefugt (§ 238 Abs. 1 StGB)

Wann handelt der Täter „unbefugt“ (§ 238 Abs. 1 StGB)?

Wiederholt (§ 238 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „wiederholt“ (§ 238 Abs. 1 StGB):

Nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „Nachstellen“ (§ 238 Abs. 1 StGB):

Empfindliches Übel (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB)

Definiere den Begriff „empfindliches Übel“ (§ 240 Abs. 1 Var. 2 StGB):

Drohung

Was versteht man unter einer „Drohung“ (z.B. in: §§ 240 Abs. 1, 249 Abs. 1, 234 StGB)?

Gewalt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB)

Was versteht man unter dem klassischen „Gewaltbegriff“ (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB):

Sich bemächtigen (§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „sich bemächtigen“ (§§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB)?

Entführen (§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB)

Definiere den Begriff „entführen“ (§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 StGB):

Freiheitsberaubung auf andere Weise (§ 239 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „Freiheitsberaubung auf andere Weise“ (§ 239 Abs. 1 StGB)?

Einsperren (§ 239 Abs. 1 StGB)

Was versteht man unter „einsperren“ (§ 239 Abs. 1 StGB)?

Gefährliches Werkzeug (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definiere den Begriff „Gefährliches Werkzeug“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):

Waffe (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

Definiere den Begriff der „Waffe“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB):