Definition: Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)

12. Januar 2026

1 Kommentar

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Die Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr variieren je nach Sachverhalt. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter der „je-desto-Formel“?

Je höherrangiger ein Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden ist, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen.

Auch die der Polizei zur Verfügung stehende Zeit zur Einschätzung der Wahrscheinlichkeit kann relevant sein. Erfordert eine Situation ein schnelles Handeln, so kann auch schon eine geringere Wahrscheinlichkeit ausreichend sein. Letztlich konkretisieren diese Aspekte den Grundsatz der effektiven Gefahrenabwehr.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FABIA

Fabian77777

7.8.2025, 09:12:55

Wäre eine Definition wie die folgende eigentlich präziser? "je höherrangig die potentiell betroffenen

Rechtsgüter

bei potentiellem Schadenseintritt sind, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des tatsächlichen Schadenseintritts zu stellen" In der Definition von Foxxy wird suggeriert, dass ein Schaden bevorsteht, was aber eigentlich die Frage ist.


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