Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter
Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)
Definition: Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)
12. Januar 2026
1 Kommentar
4,8 ★ (6.728 mal geöffnet in Jurafuchs)
Die Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr variieren je nach Sachverhalt. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter der „je-desto-Formel“?
Je höherrangiger ein Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden ist, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Fabian77777
7.8.2025, 09:12:55
Wäre eine Definition wie die folgende eigentlich präziser? "je höherrangig die potentiell betroffenen
Rechtsgüterbei potentiellem Schadenseintritt sind, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des tatsächlichen Schadenseintritts zu stellen" In der Definition von Foxxy wird suggeriert, dass ein Schaden bevorsteht, was aber eigentlich die Frage ist.
