Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter
Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)
Definition: Gefahr, Je-desto-Formel (vor § 7 BPolG)
Die Anforderungen an das Vorliegen einer Gefahr variieren je nach Sachverhalt. Was versteht man in diesem Zusammenhang unter der „je-desto-Formel“?
Je höherrangiger ein Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden ist, desto geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts zu stellen.
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