Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Nebenanlagen, untergeordnete (§ 14 Abs. 1 BauNVO)
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Definition: Nebenanlagen, untergeordnete (§ 14 Abs. 1 BauNVO)
7. April 2026
3 Kommentare
Was versteht man unter „untergeordneten Nebenanlagen“ (§ 14 Abs. 1 BauNVO)?
Eine bauliche Anlage ist eine untergeordnete Nebenanlage, wenn sie funktional und räumlich-gegenständlich dem primären Nutzungszweck der Hauptanlage oder des Baugebiets zugeordnet ist und in diesem Verhältnis eine nachrangige, sinnvoll ergänzende Rolle einnimmt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
LLM
10.3.2025, 20:09:39
Wäre ein Carport noch erfasst? Das kam mir als erster Gedanke
Juraddicted
25.5.2025, 16:04:17
Ein Carport kann eine unselbstständige Nebenanlage (= verfahrensfreie Bauvorhaben?) im Sinne der Bauordnung NRW (62 I Nr. 1 b BauO NRW) sein, insbesondere wenn er als überdachter Stellplatz in Verbindung mit einem Hauptgebäude steht. Ich tue mich schwer, ob es ggfs. auch genehmigungspflichtige Nebenanlagen gibt, oder das denklogisch ausgeschlossen ist? -> Nebenanlagen „Nebenanlagen sind solche Anlagen, die einem Gebäude dienend zu- oder untergeordnet sind wie z.B. Garagen, Gewächs- und Gartenhäuser, Zugänge, Zufahrten, Terrassen, Kinderspielflächen, Einfriedungen, Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen auf dem Grundstück, Abfallbehälterstandplätze, Abstellplätze für Fahrräder.“ (bauportal NRW) Dabei muss die mittlere Wandhöhe des Carports, auch wenn er unselbstständig ist, bestimmte Anforderungen erfüllen, um genehmigungsfrei zu sein. Laut BauO NRW ist ein Carport mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 Metern und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 Quadratmetern genehmigungsfrei. Carports, auch wenn sie unselbstständig sind, müssen bestimmte Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten. Der Abstand darf weniger als 3,00 Meter betragen, wenn die mittlere Wandhöhe 3,00 Meter nicht überschreitet und die Länge entlang der Nachbargrenze maximal 9,0 Meter beträgt Wäre meine Idee :)
SM2206
18.1.2026, 15:40:50
Gut, das betrifft dann aber eine andere Frage. Hier geht es um das Bauplanungsrecht. Der Carport mag genehmigungsfrei gestellt sein, bauplanungsrechtswidrig kann er aber trotzdem sein.
