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Definition: Sachrüge - Begründetheit (§ 337 StPO)

2. Juni 2026
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Definition

Wann ist die Sachrüge begründet (§ 337 StPO)?

Die Sachrüge ist begründet, wenn die Urteilsfeststellungen keine tragfähige Grundlage für die rechtliche Prüfung bieten oder soweit das (materielle) Recht auf den festgestellten Sachverhalt nicht oder nicht richtig angewendet worden ist.

Fundstellen

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