Definition: Zedent & Zessionar (§ 398 BGB)
15. Februar 2025
10 Kommentare
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Ähnlich und doch verschieden. Was bedeuten die Begriffe „Zedent“ und „Zessionar“ (§ 398 BGB)?
Der Zedent ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung (=Zession) eine Forderung abtritt (Alt-Gläubiger). Der Zessionar ist derjenige, der im Rahmen einer Abtretung eine Forderung übertragen bekommt (Neu-Gläubiger).
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