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Definition: Gewahrsam (§ 242 Abs. 1 StGB)

9. Mai 2026

16 Kommentare


Definiere den Begriff „Gewahrsam“:

Unter Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache zu verstehen, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen wird. Dabei spielt die jeweilige Verkehrsauffassung mit ihren Wertungen eine bedeutende Rolle.

Der zivilrechtliche Besitz ist nicht mit dem strafrechtlichen Gewahrsam gleichzusetzen! Der mittelbare Besitzer (§ 868 BGB) ist nicht schon aufgrund dieser Position Gewahrsamsinhaber, und Besitzdiener (§ 855 BGB) können Gewahrsam im strafrechtlichen Sinn innehaben.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FTE

Findet Nemo Tenetur

8.4.2025, 22:23:40

Ist denn der unmittelbare Besitz iSd BGB deckungsgleich mit dem Gewahrsamsbegriff?

Juraganter

Juraganter

16.7.2025, 14:30:26

Nein, weil der

Besitzdiener

z. B. keinen unmittelbaren Besitz im Sinne des § 854 I BGB hat, jedoch im Sinne des § 242 StGB Gewahrsamsinhaber sein kann.

JES

Jessica

15.1.2026, 16:02:56

Entscheidender Unterschied ist, dass sich der Gewahrsam maßgeblich nach der Verkehrsanschauung bestimmt und der Besitz nicht. Daher existieren auch Konstrukte wie die generelle

Gewahrsamssphäre

etc.

Bomellp

Bomellp

23.1.2026, 14:29:07

Mir wurde abgekreidet, dass ich "tatsächliche Herrschaft eines Menschen über eine Sache" statt "

tatsächliche Sachherrschaft

" gesagt habe... Das ist aber exakt dasselbe nur anders Formuliert. Herrschaft über eine Sache ist

Sachherrschaft

. Die KI ist wieder nur darauf getrimmt die exakte Formulierung welche sie kennt zu suchen und jede alternative welche dasselbe bedeutet anzukreiden. Das ist frustrierend. Es würde sich lösen lassen indem klargestellt wird dass die KI explizit nur die eine ihr bekannte

Definition

möchte.

LEN

Lenny168

25.3.2026, 17:38:01

Wenn du weißt, dass es richtig ist, warum ist es dann frustrierend? Get over it.

Bomellp

Bomellp

25.3.2026, 17:41:07

Weil ich nicht alle

Definition

en perfekt kenne... Sonst müsste ich nicht auf dieser App

Definition

en lernen du genie.

EM

Emmiphie

28.3.2026, 18:53:53

Mir geht es genau so – habe gerade bei den eigentlich sehr sinnvollen und wichtigen

Definition

s-Aufgaben oft schnell keine Motivation mehr, da mir die KI Fehler ankreidet, die inhaltlich nicht vorliegen. Und natürlich ist das genaue und korrekte Definieren gerade das, was man versucht zu lernen, aber wenn ein vermeintlicher Fehler von der KI bereits bei einer veränderten Satzbaustellung mit denselben Fachbegriffen angezeigt wird, ist das wenig hilfreich... JuraFuchs-Team, das ist bestimmt nicht so easy, aber ich wäre Euch enorm dankbar, wenn Ihr die KI da vielleicht ein bisschen trainiert! An sich sind diese

Definition

sübungen

ja

der absolute Hammer!

Lukas_Dunkel

Lukas_Dunkel

30.4.2026, 15:12:15

Ich stimme @[Emmiphie](331914) hier bei.