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Definition: Gewahrsam (§ 242 Abs. 1 StGB)
9. Mai 2026
16 Kommentare
Definiere den Begriff „Gewahrsam“:
Unter Gewahrsam ist die tatsächliche Sachherrschaft eines Menschen über eine Sache zu verstehen, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen wird. Dabei spielt die jeweilige Verkehrsauffassung mit ihren Wertungen eine bedeutende Rolle.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Findet Nemo Tenetur
8.4.2025, 22:23:40
Ist denn der unmittelbare Besitz iSd BGB deckungsgleich mit dem Gewahrsamsbegriff?
Juraganter
16.7.2025, 14:30:26
Nein, weil der
Besitzdienerz. B. keinen unmittelbaren Besitz im Sinne des § 854 I BGB hat, jedoch im Sinne des § 242 StGB Gewahrsamsinhaber sein kann.
Jessica
15.1.2026, 16:02:56
Entscheidender Unterschied ist, dass sich der Gewahrsam maßgeblich nach der Verkehrsanschauung bestimmt und der Besitz nicht. Daher existieren auch Konstrukte wie die generelle
Gewahrsamssphäreetc.
Bomellp
23.1.2026, 14:29:07
Mir wurde abgekreidet, dass ich "tatsächliche Herrschaft eines Menschen über eine Sache" statt "
tatsächliche Sachherrschaft" gesagt habe... Das ist aber exakt dasselbe nur anders Formuliert. Herrschaft über eine Sache ist
Sachherrschaft. Die KI ist wieder nur darauf getrimmt die exakte Formulierung welche sie kennt zu suchen und jede alternative welche dasselbe bedeutet anzukreiden. Das ist frustrierend. Es würde sich lösen lassen indem klargestellt wird dass die KI explizit nur die eine ihr bekannte
Definitionmöchte.
Lenny168
25.3.2026, 17:38:01
Wenn du weißt, dass es richtig ist, warum ist es dann frustrierend? Get over it.
Bomellp
25.3.2026, 17:41:07
Weil ich nicht alle
Definitionen perfekt kenne... Sonst müsste ich nicht auf dieser App
Definitionen lernen du genie.
Emmiphie
28.3.2026, 18:53:53
Mir geht es genau so – habe gerade bei den eigentlich sehr sinnvollen und wichtigen
Definitions-Aufgaben oft schnell keine Motivation mehr, da mir die KI Fehler ankreidet, die inhaltlich nicht vorliegen. Und natürlich ist das genaue und korrekte Definieren gerade das, was man versucht zu lernen, aber wenn ein vermeintlicher Fehler von der KI bereits bei einer veränderten Satzbaustellung mit denselben Fachbegriffen angezeigt wird, ist das wenig hilfreich... JuraFuchs-Team, das ist bestimmt nicht so easy, aber ich wäre Euch enorm dankbar, wenn Ihr die KI da vielleicht ein bisschen trainiert! An sich sind diese
Definitionsübungen
jader absolute Hammer!
Lukas_Dunkel
30.4.2026, 15:12:15
Ich stimme @[Emmiphie](331914) hier bei.
