Vorübergehende Überlassung von Zentralschlüssel – Besitzdiener nach § 855 BGB


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H ist Hausmeister einer Wohnanlage in Herford. Aufgrund eines Wasserschadens müssen einige Wohnungen renoviert werden. Dafür überlässt H seinen Angestellten vorübergehend einen Zentralschlüssel.

Einordnung des Falls

Vorübergehende Überlassung von Zentralschlüssel – Besitzdiener nach § 855 BGB

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Angestellten sind Besitzdiener (§ 855 BGB) des H an dem Schlüssel.

Genau, so ist das!

Besitzdiener ist, wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in dessen Erwerbsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis ausübt, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des anderen Folge zu leisten hat (§ 855 BGB). Typischer Besitzdiener ist der angestellte Arbeitnehmer.So ist es auch hier: H ist aus dem Beschäftigungsverhältnis weisungsbefugt. Seine Angestellten müssen ihm den Schlüssel nach Beendigung ihrer Arbeiten zurückgeben. Sie sind Besitzdiener (§ 855 BGB).

2. Indem H den Angestellten den Schlüssel überlässt, verliert er seinen Besitz daran (§ 854 BGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Besitz (§ 854 Abs. 1 BGB) ist die (1) von einem Besitzwillen getragene (2) tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache. Der Besitzdiener ist kein Besitzer im rechtlichen Sinne. Er hat keine selbstständige Besitzposition. Er ist als verlängerter Arm des eigentlichen Besitzers anzusehen. Allein der Weisungsberechtigte (hier: H) ist Besitzer (§ 854 BGB).

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Jonah

Jonah

7.11.2023, 12:07:07

Liebes Team, liebe User, woraus ergibt sich dann ein Herausgabeanspruch, wenn der

Besitzdiener

gar keinen Besitz hat aber Normen wie bspw. 985 oder auch 1007 von einem Besitzer sprechen?

SE.

se.si.sc

7.11.2023, 12:54:24

Kurz gesagt: Nach (ganz) hM wegen des eindeutigen Wortlauts des § 855 BGB gar nicht, Ansprüche daher nur gegen den Besitzherrn (mit diversen "Randkorrekturen", zB bei der Vollstreckung eines Urteils gegen den Besitzherrn, die auch gegen den

Besitzdiener

möglich sein soll). Nach aA sind Ansprüche gegen den

Besitzdiener

zB analog § 985 BGB möglich, weil eine planwidrige Regelungslücke bestehe (bei vertieftem Interesse: MüKo-BGB, § 985 Rn 20 ff mit ausführlicher Begründung der aA).

Natze

Natze

7.12.2023, 09:50:54

Ist H dann weiterhin unmittelbarer Besitzer oder doch nur mittelbarer Besitzer?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

7.12.2023, 10:31:36

Hallo Natze, danke dir für deine Frage! Der

Besitzdiener

mittelt den unmittelbaren Besitz. Er selbst hat gar keinen Besitz im Rechtssinne. H bleibt unmittelbarer Besitzer. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Natze

Natze

7.12.2023, 10:40:04

Danke für die Klarstellung ☺️

AMA

Amastris

12.4.2024, 12:35:25

Wenn von Besitz die Rede ist meint das in der Regel immer den unmittelbaren Besitz oder? H bleibt also unmittelbarer Besitzer, der Angestellte führt diesen sozusagen nur aus?

Lord Denning

Lord Denning

15.1.2024, 17:27:12

Es wäre super, wenn ihr zur

Besitzdiener

schaft noch ein Schema machen könntet :)


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