Vorübergehende Überlassung von Zentralschlüssel – Besitzdiener nach § 855 BGB
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H ist Hausmeister einer Wohnanlage in Herford. Aufgrund eines Wasserschadens müssen einige Wohnungen renoviert werden. Dafür überlässt H seinen Angestellten vorübergehend einen Zentralschlüssel.
Einordnung des Falls
Vorübergehende Überlassung von Zentralschlüssel – Besitzdiener nach § 855 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Angestellten sind Besitzdiener (§ 855 BGB) des H an dem Schlüssel.
Genau, so ist das!
2. Indem H den Angestellten den Schlüssel überlässt, verliert er seinen Besitz daran (§ 854 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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![Jonah](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__erabmzhhdiucnmafjzkfp.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Jonah
7.11.2023, 12:07:07
Liebes Team, liebe User, woraus ergibt sich dann ein Herausgabeanspruch, wenn der
Besitzdienergar keinen Besitz hat aber Normen wie bspw. 985 oder auch 1007 von einem Besitzer sprechen?
se.si.sc
7.11.2023, 12:54:24
Kurz gesagt: Nach (ganz) hM wegen des eindeutigen Wortlauts des § 855 BGB gar nicht, Ansprüche daher nur gegen den Besitzherrn (mit diversen "Randkorrekturen", zB bei der Vollstreckung eines Urteils gegen den Besitzherrn, die auch gegen den
Besitzdienermöglich sein soll). Nach aA sind Ansprüche gegen den
BesitzdienerzB analog § 985 BGB möglich, weil eine planwidrige Regelungslücke bestehe (bei vertieftem Interesse: MüKo-BGB, § 985 Rn 20 ff mit ausführlicher Begründung der aA).
![Natze](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__kvwnfocrfndguautbwzug.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Natze
7.12.2023, 09:50:54
Ist H dann weiterhin unmittelbarer Besitzer oder doch nur mittelbarer Besitzer?
![Nora Mommsen](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__1g4ube287wphue6xpdn8yy675.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Nora Mommsen
7.12.2023, 10:31:36
Hallo Natze, danke dir für deine Frage! Der
Besitzdienermittelt den unmittelbaren Besitz. Er selbst hat gar keinen Besitz im Rechtssinne. H bleibt unmittelbarer Besitzer. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
![Natze](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__kvwnfocrfndguautbwzug.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Natze
7.12.2023, 10:40:04
Danke für die Klarstellung ☺️
Amastris
12.4.2024, 12:35:25
Wenn von Besitz die Rede ist meint das in der Regel immer den unmittelbaren Besitz oder? H bleibt also unmittelbarer Besitzer, der Angestellte führt diesen sozusagen nur aus?
![Lord Denning](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__ohiwwmjemjpqrdbjjkrph.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lord Denning
15.1.2024, 17:27:12
Es wäre super, wenn ihr zur
Besitzdienerschaft noch ein Schema machen könntet :)