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Vorübergehende Überlassung von Zentralschlüssel – Besitzdiener nach § 855 BGB

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Vorübergehende Überlassung von Zentralschlüssel – Besitzdiener nach § 855 BGB

23. März 2026

11 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

H ist Hausmeister einer Wohnanlage in Herford. Aufgrund eines Wasserschadens müssen einige Wohnungen renoviert werden. Dafür überlässt H seinen Angestellten vorübergehend einen Zentralschlüssel.

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