Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Gefahr für polizeiliche Schutzgüter
Gefahr, Anscheinsgefahr
Definition: Gefahr, Anscheinsgefahr
14. April 2025
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Definiere den Begriff „Anscheinsgefahr“:
Eine Anscheinsgefahr ist eine Sachlage, bei der die handelnde Behörde zum Zeitpunkt ihres Handelns bei verständiger Würdigung des objektiven Sachverhalts vernünftigerweise eine Gefahrenlage annehmen durfte, obwohl in Wirklichkeit keine Gefahr vorlag, wie sich nachträglich herausstellte.
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