Definition: Urkunde, Absichts- (§ 267 Abs. 1 StGB)

22. Februar 2025

4,9(2.168 mal geöffnet in Jurafuchs)


Definiere den Begriff „Absichtsurkunde“:

Absichtsurkunden sind Urkunden, die von Anfang an zum Beweis bestimmt sind. Anderer Begriff: originäre Urkunde. Gegenbegriff: Zufallsurkunde

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen