Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Urkunde, Absichts- (§ 267 Abs. 1 StGB)
Definition: Urkunde, Absichts- (§ 267 Abs. 1 StGB)
22. Februar 2025
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Definiere den Begriff „Absichtsurkunde“:
Absichtsurkunden sind Urkunden, die von Anfang an zum Beweis bestimmt sind. Anderer Begriff: originäre Urkunde. Gegenbegriff: Zufallsurkunde
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