Definition: Ersetzungsbefugnis (vor § 362 BGB)
17. April 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (1.479 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter der „Ersetzungsbefugnis“ in einem Vertrag?
Die Ersetzungsbefugnis ist das Recht einer Partei eines Schuldverhältnisses, eine andere als die geschuldete Leistung zu erbringen oder zu verlangen.
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
17.4.2024, 17:25:42
Gibt es zur
Ersetzungsbefugniseinen Anknüpfungspunkt im Gesetz?
as.mzkw
29.4.2024, 12:34:08
Ja, bspw. § 251 Abs. 2 S. 1 BGB