Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

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Ersetzungsbefugnis (vor § 362 BGB)

Definition: Ersetzungsbefugnis (vor § 362 BGB)

15. Januar 2025

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Was versteht man unter der „Ersetzungsbefugnis“ in einem Vertrag?

Die Ersetzungsbefugnis ist das Recht einer Partei eines Schuldverhältnisses, eine andere als die geschuldete Leistung zu erbringen oder zu verlangen.

Die Ersetzungsbefugnis spielt vor allem bei der Inzahlungsgabe gebrauchter Sachen eine Rolle (zB Kauf eines Neuwagens gegen Zahlung eines reduzierten Kaufpreises sowie Übergabe und Übereignung des Altwagens).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

QUIG

QuiGonTim

17.4.2024, 17:25:42

Gibt es zur

Ersetzungsbefugnis

einen Anknüpfungspunkt im Gesetz?

AS

as.mzkw

29.4.2024, 12:34:08

Ja, bspw. § 251 Abs. 2 S. 1 BGB


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