Definition: Ersetzungsbefugnis (vor § 362 BGB)
22. März 2025
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Was versteht man unter der „Ersetzungsbefugnis“ in einem Vertrag?
Die Ersetzungsbefugnis ist das Recht einer Partei eines Schuldverhältnisses, eine andere als die geschuldete Leistung zu erbringen oder zu verlangen.
Fundstellen
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