Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Untreue (§ 266 StGB)

Vermögensbetreuungspflicht, Verletzen der (§ 266 Abs. 1 StGB)

Definition: Vermögensbetreuungspflicht, Verletzen der (§ 266 Abs. 1 StGB)

4. August 2025

7 Kommentare

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Auf welche Weise kann eine Vermögensbetreuungspflicht „verletzt“ werden (§ 266 Abs. 1 StGB)?

Der Täter verletzt die Vermögensbetreuungspflicht beim Treubruchstatbestand nicht nur mit jedem rechtsgeschäftlichen, sondern auch jedem tatsächlichen Verhalten, welches wiederum in einem positiven Tun wie in einem Unterlassen bestehen kann.

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