Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Untreue (§ 266 StGB)
Voraussetzungen einer Vermögensbetreuungspflicht
Voraussetzungen einer Vermögensbetreuungspflicht
4. April 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (1.958 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Künstlerin K stellt Galeristin G 12 Bilder für eine Ausstellung zur Verfügung. G soll diese zu festgelegten Preisen verkaufen und die Erlöse unter Abzug von 50% Provision an K überweisen. Trotz Verkauf der Bilder zahlt G nicht.
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Einordnung des Falls
Voraussetzungen einer Vermögensbetreuungspflicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für die Annahme eines Kommissionsgeschäft fehlen Angaben. Bereits die Abrede, übergebene Ware weiter zu verkaufen und den Erlös abzuführen, löst indes eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB aus.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vincent
11.1.2025, 13:10:35
"Sollte schon vor dem Verkauf der Bilder der
Vorsatzbestanden haben kommt eine Strafbarkeit nach 246 in Betracht" Nach welchem Paragraphen käme eine Strafbarkeit in Betracht wenn sich die Galeristin erst nach Verkauf der Bilder dazu entschieden hätte den abgesprochenen Prozentsatz nicht zu überweisen
Leo Lee
12.1.2025, 07:50:16
Hallo Vincent, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Aufgrund der Kürze des Sachverhalts lässt sich nur vermuten, welche Tatbestände theoretisch noch angesprochen werden könnten (ob man diese dann auch bejahen kann, ist natürlich eine andere Frage; dürfte allerdings etwas schwierig werden aufgrund mangelnder Anhaltspunkte). Allerdings käme etwa der 263 noch in Betracht, dann durch Unterlassen (was dann in diesem Fall höchstwahrscheinlich abzulehnen wäre) :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo