Definition: Rechtlich vorteilhafte Willenserklärung (§ 107 BGB)
18. April 2025
5 Kommentare
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Definiere den Begriff „rechtlich vorteilhafte“ Willenserklärung (§ 107 BGB):
Eine Willenserklärung ist lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn der Minderjährige nicht persönlich verpflichtet und kein Recht des Minderjährigen aufgehoben oder beschränkt wird.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
10.5.2022, 16:52:39
Geht es in
107 BGBnicht eher um die rechtliche Vorteilhaftigkeit des Rechtsgeschäftes bzw. dessen Rechtsfolge und nicht um die Vorteilhaftigkeit der Willenserklärung?

Lukas_Mengestu
11.5.2022, 11:21:12
Hallo QuiGonTim, mittelbar geht es natürlich um die rechtliche Vorteilhaftigkeit des Rechtsgeschäfts. Terminologisch knüpft der Gesetzeswortlaut des §
107 BGBaber direkt an die Willenserklärung an. Diese ist indes nur rechtlich vorteilhaft, wenn auch das dadurch bedingte Rechtsgeschäft rechtlich vorteilhaft ist :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
paul1ne
15.10.2024, 22:09:38
Ich frage mich, warum in der Lehrbuchdefinition von Minderjährigen die Rede ist. Auch voll Geschäftsfähige können ja
lediglich rechtlich vorteilhafte Rechtsgeschäfte vornehmen, es ist nur im Minderjährigenrecht besonders wichtig. Vielleicht könnte man Frage und Antwort hier noch besser abstimmen?

Paulah
28.10.2024, 08:48:10

Major Tom(as)
4.2.2025, 09:59:49
Hey liebes Team, Das ist eine etwas pingelige Anmerkung, aber die hier zugrundeliegende Definition beschreibt nicht das "
lediglich rechtlich vorteilhafte" Geschäft, sondern das "nicht nachteilhafte", d.h. auch neutrale Geschäfte fallen unter eure Definition. Das ist nicht deckungsgleich und, ob neutrale Geschäfte vom §
107 BGBumfasst sind, muss hergeleitet werden. Dabei ist die hier verwendete "Grunddefinition" irreführend - bei uns an der Uni wurde ausdrücklich davor gewarnt, sie zu verwenden, weil sie falsch sei. Vielleicht kann man hier nochmal drüber schauen? Danke und LGs :)