Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz) (§ 15 StGB)

Definition: Dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz) (§ 15 StGB)

13. April 2025

2 Kommentare

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Was versteht man unter „dolus directus 2. Grades“ (direkter Vorsatz)?

Der Täter handelt mit dolus directus 2. Grades (direkter Vorsatz), wenn er weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Tatbestandsverwirklichung führt (sichere Kenntnis). Ob dem Täter der Erfolg an sich erwünscht oder unerwünscht ist, spielt keine Rolle. Für das Willenselement genügt ein In-Kauf-Nehmen, das aus der sicheren Kenntnis geschlossen werden kann.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

JURA

Jurasöhnchen

7.1.2025, 09:41:12

Hier geht es doch um das Wissen des Täters. Ich bin etwas verwirrt..

K.Attalla

K.Attalla

14.1.2025, 15:40:41

Hey, auf das Willenselement muss auch abgestellt werden, weil der

Vorsatz

in dogmatischer Hinsicht eben zwingend aus dem kognitiven + voluntativen Element besteht. Das kognitive ist nur das für den

Dolus Directus 2. Grades

prägende Element.


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