Definition: Führen eines Fahrzeugs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)

15. Mai 2025

6 Kommentare

4,8(4.439 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter „Führen eines Fahrzeugs“ (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

Ein Fahrzeug führt, wer sich selbst aller oder wenigstens eines Teils der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient. Dies ist der Fall, wenn er das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung ganz oder zum Teil lenkt.

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

HEBSP

Hertha BSP

18.2.2024, 20:03:10

Hallo, ich finde das abfragen der definitionen mittels AI super - mir hilft das total (auch um mich vom ganz stupiden auswendig lernen zu befreien) hier bin ich mir nicht sicher, ob es stimmt, dass der Antrieb betätigt werden muss - ich dachte auch rollernde

Fahrzeuge

wären umfasst

JURA

Jurapro

30.7.2024, 20:42:52

Die Definition spricht davon, dass ein Fahrzeug führt, wer es unter bestimmungegemäßen Anwendung der Antriebskräfte in Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt "oder" es während der Fahrbewegung unter Handhabung der technischen Vorrichtungen ganz oder teilweise lenkt. Dadurch, dass man laut Definition auch das Fahrzeug einfach nur lenken kann ohne die bestimmungegmäßen Antriebskräfte zu nutzen, ist auch das rollende Auto erfasst.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community