Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
Führen eines Fahrzeugs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)
Definition: Führen eines Fahrzeugs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)
15. Mai 2025
6 Kommentare
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Was versteht man unter „Führen eines Fahrzeugs“ (§ 315c Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Ein Fahrzeug führt, wer sich selbst aller oder wenigstens eines Teils der wesentlichen technischen Einrichtungen des Fahrzeuges bedient. Dies ist der Fall, wenn er das Fahrzeug unter bestimmungsgemäßer Anwendung seiner Antriebskräfte unter eigener Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt oder es unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen während der Fahrbewegung ganz oder zum Teil lenkt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Hertha BSP
18.2.2024, 20:03:10
Hallo, ich finde das abfragen der definitionen mittels AI super - mir hilft das total (auch um mich vom ganz stupiden auswendig lernen zu befreien) hier bin ich mir nicht sicher, ob es stimmt, dass der Antrieb betätigt werden muss - ich dachte auch rollernde
Fahrzeugewären umfasst
Jurapro
30.7.2024, 20:42:52
Die Definition spricht davon, dass ein Fahrzeug führt, wer es unter bestimmungegemäßen Anwendung der Antriebskräfte in Allein- oder Mitverantwortung in Bewegung setzt "oder" es während der Fahrbewegung unter Handhabung der technischen Vorrichtungen ganz oder teilweise lenkt. Dadurch, dass man laut Definition auch das Fahrzeug einfach nur lenken kann ohne die bestimmungegmäßen Antriebskräfte zu nutzen, ist auch das rollende Auto erfasst.