Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
§ 315c Abs. 1 Nr. 2f und g StGB: Geisterfahrt und Absicherungsmaßnahmen
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§ 315c Abs. 1 Nr. 2f und g StGB: Geisterfahrt und Absicherungsmaßnahmen
21. März 2026
7 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Auf der BAB bricht der Anhänger des T aus, so dass T auf der Überholspur entgegen der Fahrtrichtung zum Stehen kommt. T schaltet den Warnblinker ein, holt ein aus dem Anhänger gefallenes Paket und fährt unter teilweiser Inanspruchnahme von Normalspur und Seitenstreifen entgegen der Fahrtrichtung zu der 50m entfernten Ausfahrt.
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