Definition: Tat, prozessuale
15. Dezember 2025
5 Kommentare
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Der Begriff der prozessualen Tat (§ 264 Abs. 1 StPO) ist Dreh- und Angelpunkt der Problematiken rund um die Umgrenzungsfunktion der Anklage. Was versteht man unter dem Begriff der prozessualen Tat?
Die prozessuale Tat ist ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der von anderen ähnlichen oder gleichartigen Vorgängen zu unterscheiden ist und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll. Zur Tat gehört das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Sinan
7.10.2024, 17:18:08
Ist hier die natürliche Auffassung gemeint, nach der es ein einheitlicher Lebensvorgang sein muss?
vulpes iuris
26.1.2025, 04:39:05
Hinweis an die Moderatoren: Die Redaktion hat diese Frage einem falschen Rechtsgebiet zugewiesen. Sie wird mir ausgespielt, obwohl ich bei Spaced Repetition über die Filterfunktion ausschließlich zivilrechtliche Gebiete ausgewählt habe. Da muss irgendein Schlagwort oder ein anderes Ordnungs-/Sortierungskriterium falsch gesetzt sein. Achtung: Das betrifft mehrere Aufgaben (evtl. einen zusammenhängenden Block?), aber ich werde es nicht überall kommentieren.
