Definition: Tat, prozessuale

24. November 2024

4,6(1.384 mal geöffnet in Jurafuchs)


Der Begriff der prozessualen Tat (§ 264 Abs. 1 StPO) ist Dreh- und Angelpunkt der Problematiken rund um die Umgrenzungsfunktion der Anklage. Was versteht man darunter?

Die prozessuale Tat ist ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der von anderen ähnlichen oder gleichartigen Vorgängen zu unterscheiden ist und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll. Zur Tat gehört das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet.

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Sinan

Sinan

7.10.2024, 17:18:08

Ist hier die natürliche Auffassung gemeint, nach der es ein einheitlicher Lebensvorgang sein muss?


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen