Jurafuchs

4,7(5.121 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Tat, prozessuale

20. Juni 2026
5 Kommentare

Definition

Der Begriff der prozessualen Tat (§ 264 Abs. 1 StPO) ist Dreh- und Angelpunkt der Problematiken rund um die Umgrenzungsfunktion der Anklage. Was versteht man unter dem Begriff der prozessualen Tat?

Die prozessuale Tat ist ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der von anderen ähnlichen oder gleichartigen Vorgängen zu unterscheiden ist und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll. Zur Tat gehört das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorkommnis nach der Auffassung des Lebens einen einheitlichen Vorgang bildet.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community