Mangel der Umgrenzungsfunktion - Tat nicht hinreichend umschrieben

2. Oktober 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die Anklageschrift lautete: „A versuchte im November 2015 und Anfang 2016 wiederholt, einen Mitgefangenen dazu zu bringen, einen Auftragsmörder für seine Frau zu finden.“ Ein ähnlicher Tatvorwurf zur selben Zeit wird A in einer anderen Anklage gemacht. Gegen seine Verurteilung legt A Revision ein.

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