Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit I: Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen
Mangel der Umgrenzungsfunktion - Tat nicht hinreichend umschrieben
Mangel der Umgrenzungsfunktion - Tat nicht hinreichend umschrieben
17. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Anklageschrift lautete: „A versuchte im November 2015 und Anfang 2016 wiederholt, einen Mitgefangenen dazu zu bringen, einen Auftragsmörder für seine Frau zu finden.“ Ein ähnlicher Tatvorwurf zur selben Zeit wird A in einer anderen Anklage gemacht. Gegen seine Verurteilung legt A Revision ein.
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