Definition: Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)
29. Mai 2025
6 Kommentare
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Was versteht man unter dem „modernen Eingriffsbegriff“?
Nach dem modernen Eingriffsbegriff liegt ein Grundrechtseingriff vor, wenn eine staatliche Maßnahme ein grundrechtlich geschütztes Verhalten ganz oder teilweise unmöglich macht, sofern die Beeinträchtigung zurechenbar und von einigem Gewicht ist.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Macke
18.1.2023, 21:42:35
Im Kapitel zum
Verwaltungsrecht ATwird eine andere Definition benutzt, vielleicht macht ihr eine einheitliche
VerwendungSinn? Liebe Grüße!

Nora Mommsen
25.1.2023, 15:29:45
Hallo Macke, genauso wie es verschiedene Schemata gibt, die oft gleichermaßen richtig sind, gibt es auch verschiedene Definitionen, die ein Merkmal korrekt zusammenfassen. Wir versuchen natürlich eine einheitliche Gestaltung zu gewährleisten. Aber genauso wie in Lehrbüchern, Kommentaren und Falllösungen unterschiedliche Definitionen anzutreffen sind, versuchen wir die verschiedenen Spielarten darzustellen. Es macht aber inhaltlich keinen Unterschied, welche Formulierung man genau wählt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

Nils
18.10.2024, 06:07:48
Ich merke es mir immer mit „
Moderner Eingriffsbegriff= jede Verkürzung des Schutzbereichs“. Ist mir ehrlich gesagt noch nie als falsch angestrichen worden. Wenn ich daran denke, fällt mir durch die offene Formulierung (modern = weit) meistens sogar noch der Rest ein 😄.

Lota Coffee
10.5.2025, 21:27:24
Ich kannte die Definition auch ohne die Aspekte der Zurechenbarkeit und eines gewissen Gewichts der Maßnahme. Ohne diesen Zusatz markiert die KI die ansonsten richtige Defintion als falsch. Das stört vor allem, wenn man die Definition ohne den Zusatz oft in Klausuren verwendet hat, ohne dass es angestrichen wurde 😃