Öffentliches Recht

Polizei- und Ordnungsrecht

Grundlagen

Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)

Definition: Eingriffbegriff, modern (Vor Art. 1 GG)

13. Juli 2025

7 Kommentare

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Was versteht man unter dem „modernen Eingriffsbegriff“?

Nach dem modernen Eingriffsbegriff liegt ein Grundrechtseingriff vor, wenn eine staatliche Maßnahme ein grundrechtlich geschütztes Verhalten ganz oder teilweise unmöglich macht, sofern die Beeinträchtigung zurechenbar und von einigem Gewicht ist.

Es ist dabei gleichgültig, ob diese Wirkung final oder unbeabsichtigt, unmittelbar oder mittelbar, rechtlich oder tatsächlich, mit oder ohne Befehl und Zwang erfolgt.
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