Öffentliches Recht
Europarecht
Grundlagen des Europarechts
Verbots staatlicher Beihilfen (Art. 107 Abs. 1 AEUV)
Definition: Verbots staatlicher Beihilfen (Art. 107 Abs. 1 AEUV)
2. Juli 2025
1 Kommentar
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Was versteht man unter dem „Verbot staatlicher Beihilfen“ (Art. 107 Abs. 1 AEUV)?
Mit dem Binnenmarkt unvereinbar sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
mxrxuxs
21.6.2025, 18:31:26
Doofe Frage: Aber wie verhält sich das mit z.b. staatlichen Subventionen wie bei uns die Förderung der Automobilbranche. Das fällt doch genau unter den Anwendungsbereich oder nicht?