Definition: Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts (vor § 35 VwVfG)
Wann ist ein Verwaltungsakt „rechtmäßig“?
Ein Verwaltungsakt ist rechtmäßig, wenn er aufgrund einer rechtmäßigen Ermächtigungsgrundlage ergangen ist und im übrigen formell und materiell rechtmäßig ist.
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