Definition: Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts (vor § 35 VwVfG)
Wann ist ein Verwaltungsakt „rechtmäßig“?
Ein Verwaltungsakt ist rechtmäßig, wenn er aufgrund einer rechtmäßigen Ermächtigungsgrundlage ergangen ist und im übrigen formell und materiell rechtmäßig ist.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
2.12.2023, 15:06:10
Vielleicht könnte in der Definition noch der Zeitpunkt der Würdigung der
Rechtmäßigkeitergänzt werden (letzte mündliche Verhandlung,
Behördenentscheidung etc.).