Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Erledigung (§ 43 Abs. 2 VwVfG)
Definiere den Begriff der „Erledigung“ eines Verwaltungsaktes (§ 43 Abs. 2 VwVfG):
Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts (vor § 35 VwVfG)
Wann ist ein Verwaltungsakt „rechtmäßig“?