Möglichkeitstheorie (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO)
Um klage- bzw. antragsbefugt zu sein, muss der Kläger bzw. Antragsteller geltend machen, durch die angegriffene Maßnahme in seinen Rechten verletzt zu sein (vgl. § 42 Abs. 2 VwGO). Was besagt die Möglichkeitstheorie in diesem Zusammenhang?
Zusätzliche selbstständige Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO)
Definiere den Begriff der zusätzlichen selbstständigen Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO)!
Suspensiveffekt (§ 80 Abs. 1 VwGO)
Was versteht man unter dem Suspensiveffekt (§ 80 Abs. 1 S.1 VwGO)?
Devolutiveffekt (§ 73 Abs. 1 S. 1 VwGO)
Was versteht man unter dem Devolutiveffekt (vgl. § 73 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VwGO)?
Öffentlich-rechtliche Streitigkeit iSv § 40 Abs. 1 S. 1 VwGO (Subordinationstheorie)
Gemäß § 40 Abs.1 S.1 VwGO muss Gegenstand der Klage eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit sein, damit der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist. Wann ist nach der „Subordinationstheorie“ eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich?