Definition: Kaufmann kraft Eintragung (§ 5 HGB)

4. März 2026

2 Kommentare

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Was versteht man unter „Kaufmann kraft Eintragung“ (§ 5 HGB)?

Ist ein Gewerbe mit seiner Firma im Handelsregister eingetragen, wird unabhängig von seiner tatsächlichen Geschäftstätigkeit, die Eigenschaft als Handelsgewerbe fingiert (§ 5 HGB). Der Gewerbetreibende ist Kaufmann kraft Eintragung. Dies gilt auch dann, wenn die Eintragung nicht willentlich erfolgt ist (dann wären § 2 S. 1 oder § 3 Abs. 2 HGB einschlägig) und damit zu Unrecht besteht.

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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FO

forste35

9.1.2025, 16:19:49

Es triggert mich schon länger,

da

ss § 3 II HGB einfach in einem anderen Grünton ist ;)

cSchmitt

cSchmitt

27.1.2026, 20:51:13

Es ist tatsächlich der gleiche Ton (habe ein Bildschirmfoto in einem Bildbearbeitungsprogramm überprüft) und zwar (Stand: 27.01.2026 der Hex-Code #effef6). Der Ton wirkt lediglich anders,

da

da

s § 3 Abs. 2 in schwarz geschrieben ist und der übrige Text in einem anderen Grünton. Der Effekt,

da

ss die Farben unterschiedlich wirken, entsteht also durch ihr unterschiedliches Umfeld (grüne Schrift gg. schwarze Schrift) nicht durch einen unterschiedlichen Ton. Und

ja

, eventuell habe ich etwas prokrastiniert.


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