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Definition: Gefälligkeitsvertrag (vor § 241 BGB)
31. März 2026
6 Kommentare
Was versteht man unter einem „Gefälligkeitsvertrag“?
Ein Gefälligkeitsvertrag ist ein vertragliches Schuldverhältnis, bei dem eine Partei eine Leistungspflicht hat, ohne, dass die andere Partei hierfür eine Gegenleistungspflicht trifft (= unentgeltliches Schuldverhältnis).
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
susiphia
25.8.2025, 15:09:14
Hier wäre es vielleicht sinnvoll, für die Abfrage ohne Foxxy ein paar mehr Auswahloptionen anzubieten. So ist doch sehr vorhersehbar, was wo hin muss :)
