Definition: Gefälligkeitsvertrag (vor § 241 BGB)
31. Oktober 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (2.300 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter einem „Gefälligkeitsvertrag“?
Ein Gefälligkeitsvertrag ist ein vertragliches Schuldverhältnis, bei dem eine Partei eine Leistungspflicht hat, ohne, dass die andere Partei hierfür eine Gegenleistungspflicht trifft (= unentgeltliches Schuldverhältnis).
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

