Definition: Gefälligkeitsvertrag (vor § 241 BGB)
Was versteht man unter einem „Gefälligkeitsvertrag“?
Ein Gefälligkeitsvertrag ist ein vertragliches Schuldverhältnis, bei dem eine Partei eine Leistungspflicht hat, ohne, dass die andere Partei hierfür eine Gegenleistungspflicht trifft (=unentgeltliches Schuldverhältnis).
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jakob G.
29.9.2024, 22:23:02
nicht § 512 BGB. :-)
Linne_Karlotta_
7.10.2024, 11:33:47
Hallo Jakob G., vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team