Definition: Beruf (Art. 12 Abs. 1 GG)
22. Februar 2025
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Definiere den Begriff „Beruf“ (Art. 12 Abs. 1 GG):
Der Berufsbegriff des Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG umfasst jede Tätigkeit, die auf Dauer angelegt ist und in ideeller und materieller Hinsicht der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage dient.
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