Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Subjektiver Tatbestand

Betätigter Vermeidungswille (§ 15 StGB)

Definition: Betätigter Vermeidungswille (§ 15 StGB)

19. Juli 2025

7 Kommentare

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Definiere den Begriff „betätigter Vermeidungswille“ (§ 15 StGB):

Wenn der Täter ernsthafte Vermeidungsbemühungen bzw. Gegensteuerungsversuche vornimmt, liegt ein betätigter Vermeidungswille vor, der den Vorsatz ausschließt.

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