Definition: Mangel (§ 327e BGB)
2. Januar 2026
6 Kommentare
4,8 ★ (4.267 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was versteht man unter einem „Mangel“ bei digitalen Produkten (§ 327e BGB)?
Wann ein Mangel vorliegt, definiert § 327e BGB. Demnach ist ein Dreiklang erforderlich: Das digitale Produkt hat (1) den subjektiven (§ 327e Abs. 1 S. 1 Var. 1, Abs. 2 BGB) und (2) den objektiven Anforderungen (§ 327e Abs. 1 S. 1 Var. 2, Abs. 3 BGB) zu genügen. Zusätzlich dazu hat das Produkt den (3) Anforderungen an die Integration (§ 327e Abs. 1 S. 1 Var. 3, Abs. 4 BGB) zu entsprechen. Erfüllt das Produkt eine dieser Voraussetzungen nicht, liegt ein Mangel vor. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Bereitstellungszeitpunkt, beziehungsweise, je nach Schuldverhältnis, der Bereitstellungszeitraum.
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TubaTheo
30.7.2023, 22:25:06
Was genau ist hier mit den "Anforderungen an die Integration" gemeint?
corpus delicti
9.8.2023, 16:19:46
QuiGonTim
16.4.2024, 16:35:49
Das ist in d §
327eAbs. 4 definiert. Im Grunde ist der §
327eaufgebaut wie der § 434. Oben werden die Bestandteile der Mangelfreiheit aufgeführt. Weiter unten werden die einzelenen Bestandteile näher erläutert.
cornelius.spans
9.6.2025, 20:24:56
Hi, wenn wie hier nach dem "Mangel" bei digitalen Produkten gefragt wird, erscheint mir das reine Abstellen auf §
327eBGB
und dessen Dreiklang widersprüchlich. ME gibt es zwei Möglichkeiten, hier eine stringente Frage-Antwort zu gestalten: 1 Frage nach "Produktmangel" bei digitalen Produkten iSd. §
327eBGB
mit der Antwort Dreiklang des §
327eBGB
; oder 2 Frage nach "Mangel" bei digitalen Produkten mit der Antwort § 327d
BGB, Produkt- und Rechtsmängel iSd. §§
327ebis 327g
BGB(Produktmangel, Aktualisierungen,
Rechtsmangel). Ich bitte die Widersprüchlichkeit zu beheben. MfG
