Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Weltanschauung (Art. 4 Abs. 1 GG)
Definition: Weltanschauung (Art. 4 Abs. 1 GG)
14. April 2025
6 Kommentare
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Definiere den Begriff „Weltanschauung“ (Art. 4 Abs. 1 GG):
Der Begriff der Weltanschauung i.S.d. Art. 4 Abs. 1 GG meint eine areligiöse oder atheistische Sinndeutung der Welt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
1.2.2022, 09:27:07
Liebes Jurafuchs-Team, ich finde eure Defenitionsaufgaben richtig toll. Im Zivil- und Strafrecht sind sie als eigene Unterkapitel aufgeführt. Ich fände es super, wenn es im öffentlichen Recht auch so wäre. :)

Lukas_Mengestu
1.2.2022, 16:22:34
Hallo QuiGonTim, das freut uns, dass Dir der Definitionstrainer gefällt. Wir werden ihn auch im Öffentlichen Recht noch ausbauen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Dogu
10.7.2023, 20:30:36
Ich finde die Definition so nicht ganz richtig: Die KI wertet es als falsch, wenn die Weltanschauung lediglich als areligiöse Deutung definiert wird, obwohl der Atheismus nur eine Unterart der areligiösen Ansichten ist und daher nicht zwingend erwähnt werden muss. Vielleicht könnte die Formulierung etwas präzisiert werden.

Lukas_Mengestu
26.7.2023, 14:36:58
Vielen Dank für den Hinweis, Dogu! Wir sind dabei die KI-Abfrage laufend zu verbessern. Feedback hilft uns dabei sehr! Am effizientesten ist es, wenn Du direkt im Anschluss an eine fehlerhafte Abfrage das Feedback hinterlässt, dann lässt sich dieses der jeweiligen Antwort noch besser zuordnen. Dann sollte das schon bald kein Problem sein! Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
Dogu
16.12.2023, 20:36:37
Leider steht es immer noch so dort.
Michael
19.11.2024, 17:18:36
Die Definition wird immer noch falsch korrigiert. Der Teil meiner Antwort "areligiös oder atheistisch" wurde mir als falsch markiert, da die Weltanschauung auch religiös sein könne. Das widerspricht aber komplett der Lehrbuchdefinition die danach angegeben wird.