Definition: Drohung
22. März 2025
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Was versteht man unter einer „Drohung“ (z.B. in: §§ 240 Abs. 1, 249 Abs. 1, 234 StGB)?
Eine Drohung ist das (auch konkludente) Inaussichtstellen eines Übels, auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt.
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