Definition: Besondere Sicherung gegen Wegnahme (§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

22. Februar 2025

1 Kommentar

4,8(3.471 mal geöffnet in Jurafuchs)


Was versteht man unter einer „besonderen Sicherung gegen Wegnahme“ (§ 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB)?

Eine besondere Sicherung gegen die Wegnahme liegt vor, wenn die Vorrichtung die Wegnahme wesentlich erschwert

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen