Öffentliches Recht
VwGO
Widerspruchsverfahren
Zusätzliche selbstständige Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO)
Definition: Zusätzliche selbstständige Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO)
Definiere den Begriff der zusätzlichen selbstständigen Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO)!
Eine zusätzliche selbstständige Beschwer (§ 79 Abs. 2 S. 1 VwGO) ist jede Änderung des ursprünglichen Verwaltungsakts durch die Widerspruchsbehörde zuungunsten des durch diesen Verwaltungsakt Belasteten.
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