Definition: Letztwillige Verfügung (§ 1937 BGB)
21. August 2025
4,8 ★ (1.522 mal geöffnet in Jurafuchs)
Was ist eine letztwillige Verfügung?
Die letztwillige Verfügung ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen.
Die letztwillige Verfügung wird in § 1937 BGB legal definiert und ist gleichbedeutend mit Testament.
Dein digitaler Tutor für Jura
Fundstellen

Teste dein Wissen zu Erbrecht in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!