Definition: Letztwillige Verfügung (§ 1937 BGB)
5. April 2025
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Was ist eine letztwillige Verfügung?
Die letztwillige Verfügung ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen.
Die letztwillige Verfügung wird in § 1937 BGB legal definiert und ist gleichbedeutend mit Testament.
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