Zivilrecht
Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)
Die echte GoA – Voraussetzungen
Geschäft, subjektiv fremdes (§ 677 BGB)
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Definition: Geschäft, subjektiv fremdes (§ 677 BGB)
23. April 2026
3 Kommentare
Was versteht man unter einem „subjektiv fremden“ Geschäft (§ 677 BGB)?
Ein Geschäft ist subjektiv fremd, wenn der Geschäftsführer zwar im Interesse des Geschäftsherrn handelt, die Tätigkeit nach außen aber nicht als fremde erkennbar ist, weil man ihr nicht ansieht, dass im Interessenkreis eines Dritten gehandelt wird.
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