Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)
Definition: Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)
Was versteht man unter der Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)?
Das Grundbuch ist unrichtig, wenn die aus dem Grundbuchinhalt ersichtliche Rechtslage (= formelle Rechtslage) nicht mit der wirklichen Rechtslage (= materielle Rechtslage) übereinstimmt.
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