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Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)
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Definition: Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)
25. März 2026
2 Kommentare
Was versteht man unter der Unrichtigkeit des Grundbuchs (§ 894 BGB)?
Das Grundbuch ist unrichtig, wenn die aus dem Grundbuchinhalt ersichtliche Rechtslage (= formelle Rechtslage) nicht mit der wirklichen Rechtslage (= materielle Rechtslage) übereinstimmt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Animaus
18.3.2026, 15:14:28
Was sind Beispiele für einen falschen Rechtsbestand, Rechtsinhalt? Die unrichtige Rechtsinhaberschaft ist klar.
Foxxy
18.3.2026, 15:16:19
Beispiele für Unrichtigkeit iSd § 894 BGB Falscher Rechtsbestand (Existenz des Rechts): - Nießbrauch: Berechtigter ist verstorben, Eintragung besteht noch. - Grunddienstbarkeit: erloschen durch Eigentümeridentität (§ 889 BGB), aber noch eingetragen. - Auflassungsvormerkung: gesicherter Anspruch erloschen (z. B. Rücktritt), Vormerkung steht noch. - Umgekehrt: eine Dienstbarkeit wurde irrtümlich gelöscht, besteht materiell aber fort. Falscher Rechtsinhalt (Umfang, Rang, Modalitäten): - Dienstbarkeit: eingetragen Geh- und Fahrrecht am ganzen Grundstück, tatsächlich nur Gehrechte auf einem Teilstreifen. - Leitungsrecht: eingetragen „Leitungen aller Art“, vereinbart war nur eine Wasserleitung. - Rang: Grundschuld vorrangig eingetragen, obwohl nach Vereinbarung nachrangig. - Grundschuld: Zins- oder Nebenleistungsbetrag abweichend von der bewilligten Höhe. Wichtig: Eine bloße Aufhebungsvereinbarung ohne Löschung im Grundbuch lässt ein Recht grundsätzlich noch nicht erlöschen; dann liegt keine Unrichtigkeit vor.
